AGB für den Online-Shop der ME Logistic Services GmbH & Co. KG
- Allgemeines
1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über den Online-Shop der ME Logistic Services GmbH & Co. KG, Im Schiffels 7a, 55491 Büchenbeuren (nachfolgend: ME Logistic Services GmbH & Co. KG) abgeschlossenen Verträge zwischen ME Logistic Services GmbH & Co. KG und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE).
1.2. Die Online-Shops von ME Logistic Services GmbH & Co. KG und diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt ME Logistic Services GmbH & Co. KG nicht an, es sei denn, ME Logistic Services GmbH & Co. KG hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. - Vertragsschluss
2.1. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ abschließen.
2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von ME Logistic Services GmbH & Co. KG stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. ME Logistic Services GmbH & Co. KG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. ME Logistic Services GmbH & Co. KG wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.
2.4. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der ME Logistic Services GmbH & Co. KG, Im Schiffels 7a, 55491 Büchenbeuren.
2.5. Vertragssprache ist Deutsch. - Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird von ME Logistic Services GmbH & Co. KG gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch in dem Online-Shop abgerufen und ausgedruckt werden. - Preise und Versandkosten
4.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Online-Shop angezeigt werden.
4.2. Die in dem Online-Shop angezeigten Preise sind in Euro als Nettobetrag angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
4.3. Die in dem Online-Shop angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten für eine Lieferung nach Deutschland werden in der nachgesendeten Auftragsbestätigung angezeigt.
4.4. Für alle Aufträge/Lieferungen in das Ausland werden die Versandkosten in der Auftragsbestätigung separat angeboten, die vom Besteller akzeptiert werden muss.
Dem KUNDEN steht das Recht zu, seine Bestellung nach Mitteilung der Auslandsversandkosten innerhalb von 2 Werktagen zu stornieren, falls die Auslandsversandkosten nicht vor der Bestellung konkret mitgeteilt wurden.
4.5. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.
- Zahlungsbedingungen
5.1. ME Logistic Services GmbH & Co. KG akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
5.2. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges.
5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von ME Logistic Services GmbH & Co. KG anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. - Liefer- und Versandbedingungen – Informationen zur Berechnung des Liefertermins
6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes mit dem KUNDEN vereinbart ist, gem. INCOTERMS 2010 EXW am Hauptsitz von ME Logistic Services GmbH & Co. KG.
6.2. ME Logistic Services GmbH & Co. KG ist berechtigt den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE ME Logistic Services GmbH & Co. KG keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet.
6.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE sich in Verzug der Annahme befindet.
6.4. Kommt der KUNDE bei Selbstabholung in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu vertretenden Gründen, so ist ME Logistic Services GmbH & Co. KG berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet ME Logistic Services GmbH & Co. KG eine pauschale Bevorratungsentschädigung i.H.v. 35 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware an den KUNDEN.
6.5. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von ME Logistic Services GmbH & Co. KG (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis gestattet, dass ME Logistic Services GmbH & Co. KG überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.6. Die Lieferzeit wird bei dem jeweiligen Artikel bzw. bei der Produktbeschreibung in der Auftragsbestätigung gesondert angegeben.
6.7. Die auf der Artikelseite angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KUNDEN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.
6.8. Sofern ME Logistic Services GmbH & Co. KG verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die ME Logistic Services GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird ME Logistic Services GmbH & Co. KG den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist ME Logistic Services GmbH & Co. KG berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird ME Logistic Services GmbH & Co. KG unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer von ME Logistic Services GmbH & Co. KG, wenn ME Logistic Services GmbH & Co. KG ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder ME Logistic Services GmbH & Co. KG noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers von ME Logistic Services GmbH & Co. KG besteht.
6.9. Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN erforderlich. Gerät ME Logistic Services GmbH & Co. KG in Lieferverzug, so kann der KUNDE pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. ME Logistic Services GmbH & Co. KG bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem KUNDEN gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6.10. Die Rechte des KUNDEN gem. Ziffer 12.11 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von ME Logistic Services GmbH & Co. KG bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. - Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von ME Logistic Services GmbH & Co. KG gegen den KUNDEN aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich ME Logistic Services GmbH & Co. KG das Eigentum an den verkauften Waren vor.
7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat ME Logistic Services GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die ME Logistic Services GmbH & Co. KG gehörenden Waren erfolgen.
7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist ME Logistic Services GmbH & Co. KG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf ME Logistic Services GmbH & Co. KG diese Rechte nur geltend machen, wenn ME Logistic Services GmbH & Co. KG dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
7.4. Der KUNDE ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
7.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von ME Logistic Services GmbH & Co. KG entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei ME Logistic Services GmbH & Co. KG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt ME Logistic Services GmbH & Co. KG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
7.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von ME Logistic Services GmbH & Co. KG gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an ME Logistic Services GmbH & Co. KG ab. ME Logistic Services GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Die in vorgenannten Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
7.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben ME Logistic Services GmbH & Co. KG ermächtigt. ME Logistic Services GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ME Logistic Services GmbH & Co. KG nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann ME Logistic Services GmbH & Co. KG verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen von ME Logistic Services GmbH & Co. KG um mehr als 10%, wird ME Logistic Services GmbH & Co. KG auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl von ME Logistic Services GmbH & Co. KG freigeben. - Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht
8.1. Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
8.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des KUNDEN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN.
8.3. Grundlage der Mängelhaftung von ME Logistic Services GmbH & Co. KG ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die der KUNDEN vor seiner Bestellung in der Produktbeschreibung abrufen konnte oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
8.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB).
8.5. Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist ME Logistic Services GmbH & Co. KG hiervon unverzüglich schriftlich (Brief oder FAX) Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von ME Logistic Services GmbH & Co. KG für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
8.6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der KUNDE zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von ME Logistic Services GmbH & Co. KG, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. ME Logistic Services GmbH & Co. KG ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.7. Der KUNDE hat ME Logistic Services GmbH & Co. KG die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an ME Logistic Services GmbH & Co. KG zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn ME Logistic Services GmbH & Co. KG ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
8.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8.9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 13 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen. - Haftung
9.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen ME Logistic Services GmbH & Co. KG richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
9.2. Die Haftung von ME Logistic Services GmbH & Co. KG ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von ME Logistic Services GmbH & Co. KG, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von ME Logistic Services GmbH & Co. KG. Soweit die Haftung von ME Logistic Services GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von ME Logistic Services GmbH & Co. KG. Die Haftung von ME Logistic Services GmbH & Co. KG nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
9.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch ME Logistic Services GmbH & Co. KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ME Logistic Services GmbH & Co. KG beruhen, haftet ME Logistic Services GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.4. Sofern ME Logistic Services GmbH & Co. KG zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf. - Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der Geschäftssitz von ME Logistic Services GmbH & Co. KG in 55491 Büchenbeuren.
10.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von ME Logistic Services GmbH & Co. KG, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
